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Verbandsinfo 18.10.2026

Hallo liebe Verbandsmitglieder,

 

folgende Information analog zur E-Mail-Kommunikation. 

Falls ihr sie als Vereinsvertreter:in nicht erhalten habt und künftig erhalten wollt, meldet euch unter vorstand[at]jjv-rp.de oder über das Infoformular dieser Webseite. 


Übungsleiter:innen-Lizenzen (Jiu-Jitsu)

Aktuell sind ÜL-Lizenzen Breitensport ausschließlich über Lehrgänge des Sportbundes zu absolvieren und verlängerbar. Bestehende Fach-Lizenzen können noch durch den Verband verlängert werden, jedoch ist keine Neuausbildung mehr möglich. Wir sind bereits in Klärung mit den zuständigen Stellen, um zukünftig wieder Fach-ÜL ausbilden zu können.

 

Kyu-Gürtelprüfungen/Prüfer:innenstempel

In der Vergangenheit sind an Vereine/Funktionär:innen Prüfer:innenstempel ausgegeben worden. Leider ist nicht vollständig nachvollziehbar, welcher Verein/welche Person einen Stempel erhalten hat bzw. heute besitzt. Dies wollen wir mit euch zusammen aufarbeiten. Formal müsste jeder Verein, der Kyu-Prüfungen abnimmt, einen Stempel in Besitz haben. Daher teilt uns bitte mit, wer in eurem Verein welchen Stempel (Nummer) in Besitz hat und wer der:die Vereins-Prüf-Verantwortliche ist. Wir wollen vermeiden, neue Stempel ausgeben zu müssen.

Des Weiteren haben wir beschlossen, dass zukünftig alle Kyu-Prüfungslisten digital an den Verband zu senden sind, um einen Überblick über unsere aktiven Mitglieder und Prüfungen zu behalten.  Hierzu ist das Postfach pruefung[at]jjv-rp.de zu nutzen.

Bitte verwendet stets die offiziellen Prüfungslisten, die auch zum Download auf der Verbandswebsite zur Verfügung stehen. Wenn die Bildqualität passt, reicht ein einfaches Foto von der Prüfungsliste.

Zukünftig können zudem nur Prüfungen anerkannt werden, wenn diese durch lizenzierte Prüfer:innen abgenommen wurden. Bitte achtet darauf, eure Prüfer:innenlizenzen aktuell zu halten.

 

Lehrgangskosten/Anträge/Zuschüsse

Es kamen in der Vergangenheit bereits Fragen zu Lehrgangskosten auf. Hier haben wir uns entschieden, dass wir bei Landestechniklehrgängen weiterhin die Teilnahmegebühren pro Person so gering wie möglich halten, um einen niederschwelligen Zugang zu diesen Lehrgängen aufrecht zu erhalten. Es bleibt auch bei den bisherigen Regelungen entsprechend der Finanzordnung.

Dies gilt auch für die Referent:innen, die unabhängig Ihrer Graduierung über die Verbandsabrechnung vergütet werden. Die Teilnahmegebühren verbleiben wie bisher beim ausrichtenden Verein. Es können höhere Lehrgangsgebühren erhoben werden, wenn außergewöhnlich hochqualifizierte Referent:innen vom Vorstand zu Landestechniklehrgängen eingeladen werden sollten. Mehr zum Thema Lehrgangsplanung folgt weiter unten.

Vereine können jederzeit ihre eigenen Lehrgänge ausrichten, selbst die Teilnahmegebühr bestimmen und in Abstimmung mit dem Vorstand auf der Homepage bewerben. Sollten Vereine zu eigenen Lehrgängen „Hochkaräter:innen“ einladen wollen oder aus einem anderen Grund Unterstützung wünschen, können Zuschussanträge über die Mitgliederversammlung (MV) gestellt werden. Die Verbandsabrechnung ist hier nicht zu nutzen.

Anträge zur Mitgliederversammlung sind satzungsgemäß frühzeitig einzureichen. Verspätete Anträge können nicht in Betracht gezogen werden. Eine Abrechnung erfolgt im Nachgang bei Vorlage der entsprechenden Nachweise und maximal in Höhe der zur MV vorliegenden Freigabe. Antragshöhen müssen in Relation zur Mitgliederzahl des antragstellenden Vereins liegen (z.B. wer die Mindestmeldung erfüllt, kann keine 1000 € erhalten).

Zuschüsse können gewährt werden, wenn der Zuschusszweck dem Trainingsbetrieb und allen Trainierenden zu Gute kommt. Zuschüsse für z.B. Kleidung, „Dekoartikel“ oder Reisen einer kleinen Gruppe sind nicht zuschussfähig. Formal sind ausschließlich „ordentliche Mitgliedsvereine“ im Sinne der Satzung zuschussberechtigt.

Für Abrechnungen, wie Reisekosten oder Referent:innenhonorare ist das neue Formular im Downloadbereich zu nutzen. Alte Formulare, in denen der alte Vorstand und alte Adresse zu finden sind, verlieren ihre Gültigkeit.

 

Lehrgangsplanung 2027

Wir planen bereits Landestechniklehrgänge für 2027. Ebenso sind wir dabei, für die Kata-Begeisterten die Ausbildung zu verbessern.

Wir streben für die Zukunft ein zielgerichteteres Vorgehen bei Landestechniklehrgängen an. Landestechniklehrgänge sollen dazu dienen, im Verband eine einheitliche und qualitative Ausbildung als Ergänzung zum Vereinstraining zu bieten.

Ab sofort sind Lehrgänge, die auf Vereinsebene organisiert werden und ggf. als Landestechniklehrgang ausgewiesen werden sollen, bis Ende November des Vorjahres beim Landes-Lehr- und Prüfungsreferenten mit Vorschlag von Termin, Referent:in und Inhalt anzumelden. Die Vorschläge werden dann im Sinne des Lehr- und Prüfungsauftrags unseres Verbandes diskutiert, es folgen die nötigen Austausche und das Jahres-Lehrgangsprogramm wird dann auf der Mitgliederversammlung vorgestellt.

Die Entscheidung, ob ein derart angemeldeter Lehrgang als Landestechniklehrgang anerkannt und ausgeschrieben wird, obliegt dem Präsidium. Wie oben angesprochen, können Vereine jederzeit unabhängig davon Lehrgänge ohne das Label „Landestechniklehrgang“ ausrichten.

Gleiches gilt für die Anerkennung von vereinsorganisierten Lehrgangsveranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich (sog. Kinder-Landestechniklehrgang). Diese sind beim Landes-Jugendreferenten anzumelden.

Also: Wer einen Lehrgang ausrichten möchte, teilt uns dies bitte zeitnah mit.

 

Wir freuen uns darauf, das nächste Jahr gemeinsam mit euch zu gestalten. 

Bei Fragen oder Anmerkungen könnt ihr euch jederzeit über die bekannten Kanäle an uns wenden.

 

Euer Vorstand (🫶🏼)

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Veröffentlichung

So, 18. Oktober 2026

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